Herzschwäche – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Herzschwäche ist eine ernstzunehmende Erkrankung. Mit der geeigneten Behandlung leben viele Betroffene lange Jahre damit. Trotzdem kann die Diagnose "Herzschwäche" für Sie Anlass sein, sich in Ruhe Gedanken zu machen, wie Sie in einem Notfall oder am Lebensende versorgt sein möchten. Es kann helfen, frühzeitig und mit klarem Kopf über die eigenen Wünsche für die letzte Lebensphase nachzudenken. Das kann Ihnen selbst Sicherheit geben und Angehörigen im Ernstfall sehr helfen.

Empfehlung

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und mit Angehörigen frühzeitig darüber, wie Sie sich Ihre Behandlung am Lebensende vorstellen. Informieren Sie sich über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Warum vorausschauend planen?

Jeder Mensch kann einmal in die Lage geraten, nicht mehr für sich entscheiden zu können. Für diesen Fall können Sie planen, wer für Sie entscheiden soll und wie Sie Ihr Lebensende gestaltet wissen möchten. Es hilft, dies rechtzeitig zu tun: Frühe Gespräche mit dem Arzt oder der Ärztin über das Lebensende führen zu weniger belastenden Behandlungen in den letzten Lebenswochen. Das bedeutet Erleichterung für Erkrankte und Angehörige. Sie tragen auch dazu bei, die Behandlung am Lebensende nach Ihren persönlichen Wünschen zu
gestalten, zum Beispiel, ob Sie zu Hause, im Hospiz oder im Krankenhaus betreut werden möchten.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr ansprechbar oder entscheidungsfähig sind. Für Entscheidungen in medizinischen Fragen genügt eine privat ausgestellte Vollmacht mit Unterschrift. Für finanzielle oder rechtsverbindliche Fragen kann eine Beglaubigung sinnvoll sein.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich oder pflegerisch behandelt werden möchten. Sie können dort auch bestimmen, ob Sie künstlich ernährt, beatmet oder wiederbelebt werden wollen und wann lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden sollen.

Wer kann mich dabei unterstützen?

Wichtige Ansprechpartner sind Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Sprechen Sie auch mit Menschen, die Ihnen nahestehen. Je mehr diese über Ihre Wertvorstellungen und Wünsche für das Lebensende wissen, desto eher können sie im Ernstfall helfen und in Ihrem Sinne mitgestalten. Auch Pflegeeinrichtungen, Palliativdienste oder Patientenberatungen können Ihnen weiterhelfen.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie Informationen zum Betreuungsrecht sowie Musterformulare und Textbausteine zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: www.bmjv.de.

November 2018, herausgegeben von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung

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Für diese Information haben wir die Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz genutzt. Diese ist für Ärztinnen, Ärzte und andere medizinische Fachleute gedacht.

Wo Sie eine Selbsthilfeorganisation in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie bei der NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen).

Internet www.nakos.de 
Telefon 030 31018960

Dieses Patientenblatt ist Bestandteil der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) "Chronische Herzinsuffizienz".

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