Patientenleitlinie: Bluthochdruck
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Ihr gutes Recht

Als Patientin oder Patient haben Sie bestimmte Rechte. Es ist ratsam, dass Sie diese kennen. Die wichtigsten Rechte haben wir deshalb für Sie im Überblick zusammengefasst (Stand: 02/2024).

Sie haben das Recht

  • Ihre Ärztin oder Ihren Arzt grundsätzlich frei zu wählen;

  • auf umfassende Aufklärung und verständliche Information über alles, was für die Untersuchungen und Behandlungen wichtig ist, zum Beispiel über Risiken, Nutzen, Alternativen, mögliche Kosten und Befunde;

  • auf eine Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist;

  • mitzuentscheiden, zum Beispiel können Sie im ärztlichen Gespräch gemeinsam die für Sie passende Behandlung wählen;

  • auf Schutz Ihrer Daten: Alle Berufsgruppen Ihres Behandlungsteams unterliegen der Schweigepflicht. Zudem handelt es sich bei den im Rahmen Ihrer Behandlung anfallenden Daten zumeist um Gesundheitsdaten. Diese unterliegen einem besonderen Schutz (Artikel 9 in der Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGVO).

  • in Ihre vollständige Original-Patientenakte einzusehen. Sie können sich Kopien von Ihren Unterlagen von der Praxis anfertigen lassen. Es kann jedoch sein, dass Sie die Kosten dafür selber tragen müssen. In Ausnahmefällen kann die Einsicht jedoch eingeschränkt sein, nämlich, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.

  • auf eine elektronische Patientenakte; die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Versicherten auf Antrag und mit Einwilligung eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen (§ 342 im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, kurz: SGB V). Ab Anfang des Jahres 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (kurz: ePA). Es besteht die Möglichkeit, dem zu widersprechen. 

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium der Justiz:
www.bmj.de/DE/Themen/Patientenrechte/Patientenrechte_node.html.

    Bei Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler können Sie sich zum Beispiel an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern wenden:

    www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen.

    2024. Version 1.0

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    Spezielle Angebote für Menschen mit Bluthochdruck finden Sie unter den folgenden Adressen:

    Deutsche Hochdruckliga e. V.
    E-Mail: info@hochdruckliga.de
    Internet: www.hochdruckliga.de

    Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V.
    Unter dieser Adresse erfahren Sie, welche Herzgruppen es in Ihrem Bundesland gibt:
    E-Mail: info@dgpr.de
    Internet: www.dgpr.de

    Wo sich eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe befindet, können Sie auch bei der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) erfragen:

    Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
    Otto-Suhr-Allee 115
    10585 Berlin
    Telefon: 030 31018960
    Fax: 030 31018970

    E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
    Internet: www.nakos.de

    Es gibt deutschlandweit viele regionale Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (kurz: KISS):
    www.nakos.de/informationen/basiswissen/kontaktstellen

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