Berliner Versorgungskonzept für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen
Die KV Berlin hat mit der KKH-Allianz einen Vertrag für eine verbesserte Versorgung von Patienten mit chronischem Rückenschmerz geschlossen. Grundlage dieses interdisziplinären Versorgungsvertrages ist die Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz. Die dort empfohlenen Maßnahmen zur Diagnostik und Therapie sollen in die Behandlung einfließen. Ziel: Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Ärzte und Psychotherapeuten können sich an diesem Vertrag beteiligen, indem sie die Teilnahmeerklärung ausgefüllt an die KV Berlin senden. Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind im Vertrag geregelt.
Es können sich KKH-Allianz-Versicherte (volljährig, mit dieser Diagnose aktuell seit mindestens 14 Tagen krank geschrieben, grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld) ab sofort bei einem der teilnehmenden Haus- oder Fachärzte in das Programm einschreiben. Zu Beginn der Behandlung wird eine Initial-/Basisdiagnostik durchgeführt und überprüft, ob sogenannte "red flags" oder "yellow flags" vorliegen. Wird bei der Eingangserhebung ein chronischer oder chronisch-rezidivierender Rückenschmerz nach ICD-10 (gesamter Diagnosebereich M53 und/oder M54) diagnostiziert, beginnt die interdisziplinäre Behandlung.
Die Betroffenen müssen einverstanden sein, sich aktiv an der Behandlung zu beteiligen.
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